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Ablauf

Beginn der Behandlung

Seit einer Reform der gesetzlichen Grundlagen der Psychotherapie zum 01.04.17 ist für den Erstkontakt die sog. Psychotherapeutische Sprechstunde vorgesehen.

In der Psychotherapeutischen Sprechstunde geht es darum, eine erste Einschätzung über Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden vorzunehmen und Sie entsprechend zu informieren. Dabei ist auch vorgesehen, eine (vorläufige) Diagnose zu stellen oder auszuschließen und Sie über Behandlungsmöglichkeiten bzw. sonstige unterstützende Angebote zu informieren.

Um Ihrem Anliegen gerecht zu werden, ist es möglich und häufig auch sinnvoll, nach dem Erstgespräch noch bis zu zwei weitere Termine, insgesamt bis zu 150 Minuten, zu vereinbaren. Für Kinder und Jugendliche und ihre Eltern stehen 5 Termine, also insgesamt 250 Minuten zur Verfügung.

Sie erhalten am Ende der Sprechstundentermine ein Formblatt, das Sie entsprechend der neuen Richtlinie ab 01.04.18 benötigen, um eine Psychotherapie aufnehmen zu können.

Sollte ich Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt empfehlen, können sich 2-4 probatorische Sitzungen anschließen. In diesen Sitzungen wird die Behandlung vorbereitet; es werden weitere diagnostische Informationen erhoben, Ihre Ziele besprochen und die Formalitäten bezüglich der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse geklärt. So ist vor der Antragstellung eine Untersuchung bei Ihrem behandelnden Arzt erforderlich, um mögliche körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden sowie Kontaktindikationen für bestimmte Therapiemethoden festzustellen.


Zeitlicher Rahmen / Dauer der Behandlung

In der Regel werden zu Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung wöchentliche Termine vereinbart, die jeweils 50 Minuten dauern. Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihren Beschwerden und Anliegen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Stunden. Viele Beschwerden lassen sich in dieser Zeit erfolgreich bearbeiten. Eine Langzeitbehandlung umfasst bis zu 60 Stunden und kann bei entsprechender Begründung nochmals um 20 Stunden verlängert werden.


Schweigepflicht

Alle Inhalte, die mir bei der telefonischen Anmeldung, im Laufe von Sprechstunden, probatorischen Gesprächen oder im Rahmen der laufenden Behandlung mitgeteilt werden oder zur Kenntnis kommen, unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


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