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Kosten

Kostenübernahme Psychotherapie

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sofern durch die behandelnde Therapeutin eine Diagnose gestellt und festgestellt wird, dass eine Psychotherapie notwendig und geeignet ist, die Beschwerden zu lindern oder zu beheben.

Sie können eine Psychotherapeutin mit Kassenzulassung zunächst ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse und ohne Überweisung durch Ihren Arzt aufsuchen.

Im Rahmen der sog. Psychotherapeutische Sprechstunde (s.u. Ablauf) können bis zu 3 Sitzungen in Anspruch genommen werden. Im Anschluss daran stehen 2 bis 4 weitere, sog. probatorische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse zur Verfügung, sofern im Rahmen der Sprechstunde eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen wurde. Die probatorischen Sitzungen dienen dem näheren Kennenlernen, der Klärung Ihres Anliegens und Ihrer Ziele, der vertiefenden Diagnostik und der Vorbereitung der Antragstellung.
Über die ersten 4, sog. probatorischen Sitzungen hinaus ist die weitere Behandlung antrags- und genehmigungspflichtig. Die erforderlichen Formalitäten werden im Rahmen der probatorischen Sitzungen besprochen und erledigt.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen / Beihilfe
Psychotherapie ist auch bei privaten Krankenversicherungen eine antrags- und genehmigungspflichtige Leistung. Über die ersten fünf, sog. probatorischen Sitzungen hinaus werden die Kosten daher in der Regel nur übernommen, wenn zuvor ein Antrag gestellt und eine Leistungszusage erteilt wurde. Antragsteller ist der Patient/die Patientin, wobei ein Bericht der behandelnden Psychotherapeutin über die Indikation und Behandlungsplanung sowie eine ärztliche Stellungnahme einzureichen sind. Die genauen Bedingungen für eine Kostenübernahme und der Leistungsumfang sind bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen und Tarifen unterschiedlich.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung.

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), üblicherweise in der Höhe von 100,56 € pro Sitzung, direkt an die Patientin/den Patienten. Das genannte Honorar entspricht dem von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen anerkannten 2,3fachen Satz eines in der Gebührenordnung zugrundeliegenden Punktwertes.

Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst übernehmen, entfällt die Antragstellung. Die Abrechnung erfolgt über die Privatliquidation entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), in der Regel in Höhe von 100,56 € pro Sitzung.


Kostenübernahme Beratung

Beratung gilt nicht als heilkundliche Leistung; dies gilt auch für Paarberatung/Paartherapie. Die Kostenerstattung durch einen Krankenversicherungsträger kommt daher nicht in Frage. Die entstehenden Kosten entsprechen in der Regel den Kosten der Behandlung von Selbstzahlern.


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